In der Mitte Februar 1999 bekannt gemachten
Vereinbarung zwischen der Stiftung Kabelnetz Basel und der Balcab AG ist
festgehalten, dass das Eigentum am Kabelnetz rückwirkend auf den ersten Januar
1998 während der nächsten 30 Jahre an die Stiftung Kabelnetz übergeht und
anschliessend an die Balcab AG fällt. Die Balcab AG darf das Netz im Rahmen
der Gesetzgebung exklusiv und im Bereich der "Neuen Dienste" (Internet etc.)
ohne Einflussnahme der Stiftung nutzen. Im Bereich von Radio und Fernsehen
bleibt die Stiftung für die Aufschaltung von Programmen zuständig, sofern dies
mit betriebswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Balcab AG
verpflichtet sich in diesem Bereich zu einer zurückhaltenden Gebührenpolitik
gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden.
Als Gegenleistung wird die Balcab AG während
dieser Periode jährlich 1.5 Millionen Franken indexiert sowie eine im
Zeitverlauf abnehmende Zusatzzahlung an die Stiftung Kabelnetz Basel
entrichten. Diese verwendet diese Zahlung zur Hauptsache für den Betrieb des
Fernsehsenders "Telebasel". Gleichzeitig verzichtet Balcab rückwirkend per 1.
Januar 1998 auf die Beteiligung an Einnahmen aus Werbung und Sponsoring von "Telebasel".
Der Kanton seinerseits verzichtet auf den ihm bisher zustehenden Sitz im
Verwaltungsrat der Balcab AG. Der Balcab AG steht weiterhin ein Sitz im
Ausschuss des Stiftungsrates der Stiftung Kabelnetz Basel sowie ein Sitz im
Stiftungsrat selber zu.